Ingenieurstudium nach Meisterprüfung?
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© photocase / kallejipp
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Unser RecherchING.-Auftrag:
"Hallo, ich bin jetzt KFZ-Mechatroniker und werde im November meinen Meister machen. Kann ich damit studieren?"
Beispielsweise in Bayern können Meisterinnen und Meister nach einem erfolgreich absolvierten Beratungsgespräch an der Hochschule ohne Prüfungsverfahren ein allgemeines Studium aufnehmen. Das heißt, es muss nicht zwingend aus einem fachlich verwandten Bereich sein. Anders verhält es sich bei Berufstätigen mit einer abgeschlossenen 2-jährigen Ausbildung und mindestens 3-jähriger beruflicher Praxiserfahrung. In diesem Fall ist nur ein fachlich verwandter Bereich studierbar, sofern ein Prüfungsverfahren oder ein Probestudium erfolgreich abgeschlossen wurden.
Eine Meisterprüfung ist in der Tat eine Qualifikation, die zu einem Studium befähigt. Ob es noch andere Kriterien für die Aufnahme zu erfüllen gibt, entscheiden die Hochschulen selbst. Am besten informiert man sich direkt vor Ort.
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Expertenmeinung Silke Gramsch, Allgemeine Studienberatung der Universität Duisburg-Essen
Ihre Antwort auf die Frage "Ist ein Ingenieurstudium nach der Meisterprüfung möglich?" lautet:
Bewerberinnen und Bewerber mit einem Meisterbrief bzw. beruflicher Aufstiegsfortbildung sind zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang ohne Zugangsprüfung berechtigt. Eine Ausnahme bildet der Studiengang Humanmedizin, der einem bundesweiten Auswahlverfahren unterliegt. Hier ist in jedem Fall eine Zugangsprüfung abzulegen, da nur mit der Note dieser Prüfung die Möglichkeit zur Teilnahme am Auswahlverfahren von hochschulstart.de (ehemals ZVS) besteht.
Für den genannten Personenkreis stehen an der Universität Duisburg-Essen in Studiengängen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen 4% aller Studienplätze des jeweiligen Studiengangs zur Verfügung. Ist die Zahl der Bewerberbungen höher als die im Rahmen dieser Quote zu vergebenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl aufgrund der Bewerbungsunterlagen und eines Auswahlgesprächs.
Zur Prüfung der persönlichen Eignung ist die Teilnahme an einem Probestudium bzw. an einer Zugangsprüfung möglich; das Ergebnis der Zugangsprüfung hat keinen Einfluss auf die Hochschulzugangsberechtigung. In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Aufnahme eines Probestudiums ausgeschlossen.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Zulassung zum Studium beizufügen:
Da Ihre Unterlagen zunächst geprüft werden müssen und Sie hiernach einen Bescheid erhalten, mit dem Sie auch berechtigt sind, sich im Online-Verfahren der Universität Duisburg-Essen um Zulassung zum Studium zu bewerben, sollte die Antragstellung möglichst frühzeitig erfolgen.
Spätestens am 15. Juli bzw. 15. Januar müssen Sie sich über die Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben.

