Numerus Clausus
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© photocase / kallejipp
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Unser RecherchING.-Auftrag:
"Ich werde voraussichtlich im Jahren 2013 mein Abitur machen. Meine Frage ist, ob für die Studiengänge Bauingenieurwesen und Maschinenbau Richtung Verfahrenstechnik ein NC benötigt wird."
Ein Numerus Clausus (NC) wird für Studiengänge festgelegt, bei denen die Anzahl der verfügbaren Studienplätze rechnerisch geringer ist als die Anzahl der Bewerber. Welche Seminarräume, Hörsäle und Laborplätze stehen zur Verfügung, wie viel Lehrpersonal ist angestellt - diese und weitere Fragen müssen für die Semesterplanung berücksichtigt werden. Und gegebenenfalls entsteht durch zu geringe Kapazitäten eine Zulassungsbeschränkung.
Der NC-Wert wird anhand der Bewerberzahlen von jeder Hochschule zu jedem Semester neu berechnet, sodass er erst nach dem 15.07. bzw. nach dem 15.01. eines jeden Jahres feststeht.
Demnach kann man noch nicht sagen, ob die beiden Studiengänge einen Numerus Clausus haben werden. Bendenken sollte man jedoch, dass es in einigen Bundesländern bis 2013 noch zu doppelten Abiturjahrgängen kommt und der Ansturm auf die Hochschulen in den entsprechenden Bundesländern sehr groß sein kann.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt bei einer Zulassungsbeschränkung nach diesen Kriterien:
Besteht eine Ranggleichheit, wenn mehrere Bewerber beispielsweise die gleiche Durchschnittsnote haben, wird ein weiteres Kriterieum hinzugezogen oder das Losverfahren durchgeführt.
Der NC-Wert wird anhand der Bewerberzahlen von jeder Hochschule zu jedem Semester neu berechnet, sodass er erst nach dem 15.07. bzw. nach dem 15.01. eines jeden Jahres feststeht.
Demnach kann man noch nicht sagen, ob die beiden Studiengänge einen Numerus Clausus haben werden. Bendenken sollte man jedoch, dass es in einigen Bundesländern bis 2013 noch zu doppelten Abiturjahrgängen kommt und der Ansturm auf die Hochschulen in den entsprechenden Bundesländern sehr groß sein kann.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt bei einer Zulassungsbeschränkung nach diesen Kriterien:
20% der Studienplätze werden nach den Durchschnittsnoten im Abitur vergeben.
20% der Studienplätze werden nach der Dauer der Wartezeit vergeben.
60% der Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschule vergeben.
Besteht eine Ranggleichheit, wenn mehrere Bewerber beispielsweise die gleiche Durchschnittsnote haben, wird ein weiteres Kriterieum hinzugezogen oder das Losverfahren durchgeführt.

