BAföG
Studi-Knete vom Staat
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Heute beziehen rund ein Viertel der 2,1 Millionen Studenten Zuschüsse nach dem BAföG in Höhe von durchschnittlich 413 Euro. Im Prinzip eine tolle Sache, aber wie bei allen Staatsleistungen mit enormer Bürokratie verbunden. Zuletzt wurde das Gesetz im Oktober 2010 geändert. Eine umfassende Erläuterung aller Detailfragen sowie Sonder- und Ausnahmeregelungen kann hier deshalb nicht erfolgen. Sie sollten sich also frühzeitig vor Studienbeginn mit dem Thema BAföG befassen und Ihren Anspruch prüfen, denn rückwirkend wird nicht gezahlt. Hier lesen Sie die wichtigsten Fakten zum BAföG für Studierende an Hoch- und Fachhochschulen.
In einigen Bundesländern sind Online-Anträge möglich, die den Prozess etwas unkomplizierter gestalten sollen.
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Interview mit Beate Wargalla, Sozialberaterin Studentenwerk Essen-Duisburg, zum Thema BAföG aus:
think ING. -DVD 'Ingenieurberufe in Bewegung' |
Wer kann BAföG beziehen?
Deutsche Staatsangehörige bis zum Alter von 30 Jahren. Diese Altersgrenze wurde jedoch für Masterstudiengänge auf 35 Jahre erhöht. Ausländer sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls förderberechtigt.
Welche Ausbildung wird gefördert?
Ein Erststudiengang an einer Hochschule, Universität, Akademie oder Fachhochschule. Zweitausbildungen werden in der Regel nicht gefördert. Durch die Novellierung des Gesetzes erhalten Studenten nach ihrem ersten Fachrichtungswechsel weiterhin dieselben Fördermittel - vorausgesetzt es liegen wichtige Gründe vor. Bei einem weiteren Wechsel ist jedoch nur noch ein verzinsliches Bankdarlehen möglich, das 18 Monate nach Ende der Förderungszeit zurückgezahlt werden muss. Masterstudiengänge, die auf den Bachelor aufbauen, sind allerdings förderungsfähig. Auch Auslandsstudien und -praktika können gefördert werden, müssen aber separat beantragt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Förderung beträgt insgesamt 495 Euro monatlich für Studenten, die bei den Eltern wohnen, und 670 Euro für auswärts wohnende Studierende (ab 1.10.2010). Im Einzelfall ergeben sich für jeden Studenten individuelle Förderbeträge, die weit unter den Höchstsätzen liegen können.
Wie wird die Förderhöhe berechnet?
Zunächst wird der Bedarf des Studenten für Miete, Lebenshaltung, Krankenversicherung etc. anhand von Bedarfssätzen ermittelt. Angerechnet werden dann – unter der Berücksichtigung diverser Freibeträge – eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen von Ehegatten und Eltern. Das Berechnungsverfahren ist, wen wundert es, ziemlich kompliziert. Ganz grob (und unverbindlich) gilt folgende Faustformel: Bis zu einem Elterneinkommen von 20.000 Euro besteht Anspruch auf volle Förderung, bis zu einem Einkommen von 40.000 Euro auf Teilförderung. Eine erste Abschätzung der eigenen Anspruchshöhe erlauben folgende Beispiele und der Online-Rechner:
Zuständig für Beratung und Antragstellung ist das Amt für Ausbildungsförderung bei dem Studentenwerk am Hochschulort. Hier ein Verzeichnis aller Ämter:
Die Förderungsdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit, die für Bachelorstudiengange meist 6 Semester beträgt. Nach dem 3. bzw. 4. Semester sind in der Regel Leistungsnachweise vorzulegen. Für die Förderung im Masterstudiengang ist dagegen kein Leistungsnachweis nötig.
Was muss ich zurückzahlen?
Die Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Maximal müssen jedoch 10.000 Euro zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer und erstreckt sich maximal über einen Zeitraum von 20 Jahren. Unter bestimmten Bedingungen, z.B. erfolgreiches Studium oder vorzeitige Rückzahlung, können Teile des Darlehens erlassen werden.
Hier finden Sie weitere Informationen:

