Jobben
Mehr Geld, mehr Erfahrung
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Auch mit BAföG oder Elternunterhalt geht es meist nicht ohne Zusatzverdienst. Rund zwei Drittel aller Studenten arbeiten neben dem Studium. Das bringt nicht nur Geld, sondern kann durchaus weitere Vorteile haben. Eine Tätigkeit in einer der Studienrichtung nahen Branche liegt da auf der Hand. Arbeitet ein Maschinenbaustudent beispielsweise nebenbei oder in den Semesterferien in einem produzierenden Unternehmen, sammelt er Erfahrung für den späteren Beruf und kann damit bei der Bewerbung punkten. Selbst branchenfremde Jobs können sich später positiv auswirken, denn sie zeigen, dass der Kandidat belastbar und engagiert ist.
Achtung Zeitfalle!
Bei allen Vorteilen des studentischen Gelderwerbs gilt es aber dringend zu beachten: Das Studium wird schon aus Zeitgründen immer in einem gewissen Maß unter dem Nebenjob leiden. Gerade in den Ingenieurdisziplinen ist der Zeitaufwand für Seminare, Hausarbeiten und Klausurvorbereitungen hoch. Während des Semesters dürfte ein Job von mehr als 10 Stunden wöchentlich nur schwer mit den Anforderungen des Studiums zu verbinden sein. Und da die Klausuren bei den Ingenieuren meist in den Semesterferien geschrieben werden, bleibt auch hier wenig Zeit für Ferienjobs. Sie sollten also genau abwägen, wie viel Zeit Sie für den Zusatzverdienst opfern können. Dauert das Studium durch das Jobben deutlich länger, sollten Sie sich Alternativen für die Finanzierung überlegen. Schließlich verlängert sich durch ein längeres Studium auch der Zeitraum, den Sie bis zum ersten richtigen Verdienst finanzieren müssen.
Vom Tellerwäscher zum Millionär...
...werden Sie es als jobbender Student sicher nicht bringen, aber die Bandbreite der Arbeitsmöglichkeiten ist enorm. Sei es der kurzfristige Einsatz als Babysitter, Messeaushilfe, Weihnachtsmann oder Umzugshelfer, sei es der regelmäßige Job in Unternehmen oder Institutionen. Vom „Knochenjob“ als Aushilfe auf dem Bau oder in der Produktion bis zur Arbeit im Konstruktionsbüro oder als Nachhilfelehrer. Ideal ist ein Job als so genannter Werkstudent in größeren Unternehmen, bei dem Sie bereits an Projekten mitarbeiten und aus dem sich eventuell eine Diplomarbeit und eine spätere feste Anstellung entwickeln können.
Als Hiwi sind Sie ganz nah dran
Der Begriff Hiwi steht für „Hilfswissenschaftler“ und klingt nicht gerade nach spektakulärer Arbeit. Doch dahinter verbirgt sich einer der begehrtesten Jobs für Studenten. Denn Hiwis arbeiten direkt für einen Professor bzw. Lehrstuhl oder ein Institut an der Hochschule. Sie übernehmen Büroarbeiten wie Kopierdienste oder Bibliotheksverwaltung, betreuen Seminare und Übungen der jüngeren Semester oder arbeiten an Forschungsprojekten mit. So ist man ganz nah dran am eigenen Studienfach. Dabei muss es nicht unbedingt ein Lehrstuhl der eigenen Fakultät sein. Ingenieurstudenten mit guten Fachkenntnissen werden auch gerne in technisch orientierten Forschungsprojekten der naturwissenschaftlichen oder medizinischen Disziplinen eingesetzt. So könnten Sie als Informatikstudent die Software für eine medizinische Untersuchung betreuen oder als Maschinenbauer die technischen Anlagen eines biologischen Feldversuchs. Leicht ist an diese Jobs allerdings nicht zu kommen. Zwar werden sie in der Regel ausgeschrieben, doch das Vordiplom sollte man mit guten Noten bereits in der Tasche haben. Hilfreich sind persönliche Kontakte zum Lehrstuhl, denn die Professoren suchen sich Ihre Hiwis gerne unter den leistungsstarken Studenten aus.
Wie finde ich einen Job?
Bei der Suche nach einem Studentenjob gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie bei der normalen Suche nach einer Anstellung oder einem Ausbildungsplatz. Gefragt sind Kreativität und Eigeninitiative. Ein idealer Startpunkt für die Suche sind die einschlägigen Jobportale im Internet, die Rubriken für Studentenjobs bieten. An vielen Hochschulen oder bei der zuständigen lokalen Arbeitsagentur gibt es zudem eine spezielle Arbeitsvermittlung für Studenten. Achten Sie auch auf die Aushänge an der Hochschule und bewerben Sie sich eigeninitiativ.
Achtung Zeitfalle!
Bei allen Vorteilen des studentischen Gelderwerbs gilt es aber dringend zu beachten: Das Studium wird schon aus Zeitgründen immer in einem gewissen Maß unter dem Nebenjob leiden. Gerade in den Ingenieurdisziplinen ist der Zeitaufwand für Seminare, Hausarbeiten und Klausurvorbereitungen hoch. Während des Semesters dürfte ein Job von mehr als 10 Stunden wöchentlich nur schwer mit den Anforderungen des Studiums zu verbinden sein. Und da die Klausuren bei den Ingenieuren meist in den Semesterferien geschrieben werden, bleibt auch hier wenig Zeit für Ferienjobs. Sie sollten also genau abwägen, wie viel Zeit Sie für den Zusatzverdienst opfern können. Dauert das Studium durch das Jobben deutlich länger, sollten Sie sich Alternativen für die Finanzierung überlegen. Schließlich verlängert sich durch ein längeres Studium auch der Zeitraum, den Sie bis zum ersten richtigen Verdienst finanzieren müssen.
Vom Tellerwäscher zum Millionär...
...werden Sie es als jobbender Student sicher nicht bringen, aber die Bandbreite der Arbeitsmöglichkeiten ist enorm. Sei es der kurzfristige Einsatz als Babysitter, Messeaushilfe, Weihnachtsmann oder Umzugshelfer, sei es der regelmäßige Job in Unternehmen oder Institutionen. Vom „Knochenjob“ als Aushilfe auf dem Bau oder in der Produktion bis zur Arbeit im Konstruktionsbüro oder als Nachhilfelehrer. Ideal ist ein Job als so genannter Werkstudent in größeren Unternehmen, bei dem Sie bereits an Projekten mitarbeiten und aus dem sich eventuell eine Diplomarbeit und eine spätere feste Anstellung entwickeln können.
Als Hiwi sind Sie ganz nah dran
Der Begriff Hiwi steht für „Hilfswissenschaftler“ und klingt nicht gerade nach spektakulärer Arbeit. Doch dahinter verbirgt sich einer der begehrtesten Jobs für Studenten. Denn Hiwis arbeiten direkt für einen Professor bzw. Lehrstuhl oder ein Institut an der Hochschule. Sie übernehmen Büroarbeiten wie Kopierdienste oder Bibliotheksverwaltung, betreuen Seminare und Übungen der jüngeren Semester oder arbeiten an Forschungsprojekten mit. So ist man ganz nah dran am eigenen Studienfach. Dabei muss es nicht unbedingt ein Lehrstuhl der eigenen Fakultät sein. Ingenieurstudenten mit guten Fachkenntnissen werden auch gerne in technisch orientierten Forschungsprojekten der naturwissenschaftlichen oder medizinischen Disziplinen eingesetzt. So könnten Sie als Informatikstudent die Software für eine medizinische Untersuchung betreuen oder als Maschinenbauer die technischen Anlagen eines biologischen Feldversuchs. Leicht ist an diese Jobs allerdings nicht zu kommen. Zwar werden sie in der Regel ausgeschrieben, doch das Vordiplom sollte man mit guten Noten bereits in der Tasche haben. Hilfreich sind persönliche Kontakte zum Lehrstuhl, denn die Professoren suchen sich Ihre Hiwis gerne unter den leistungsstarken Studenten aus.
Wie finde ich einen Job?
Bei der Suche nach einem Studentenjob gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie bei der normalen Suche nach einer Anstellung oder einem Ausbildungsplatz. Gefragt sind Kreativität und Eigeninitiative. Ein idealer Startpunkt für die Suche sind die einschlägigen Jobportale im Internet, die Rubriken für Studentenjobs bieten. An vielen Hochschulen oder bei der zuständigen lokalen Arbeitsagentur gibt es zudem eine spezielle Arbeitsvermittlung für Studenten. Achten Sie auch auf die Aushänge an der Hochschule und bewerben Sie sich eigeninitiativ.
Vater Staat kassiert immer mit
Ein weiterer Punkt ist beim Thema Jobben zu beachten: Je nach zeitlichem Umfang, Lohnhöhe und Art der Arbeit werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Zudem kann der eigene Verdienst Auswirkungen auf die Höhe der BAföG-Förderung und auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag der Eltern haben, wenn er gewisse Grenzwerte überschreitet. Die Materie ist – wie in der deutschen Bürokratie üblich – so komplex, dass eine detaillierte Darstellung hier unmöglich ist. Deshalb hier nur die wichtigsten Infos.
Steuern und Abgaben für Studentenjobs im Überblick:
Geringfügige Beschäftigung (400 Euro-Job, Minijob)
Eine regelmäßige Beschäftigung mit einem Monatsentgelt von insgesamt nicht mehr als 400 Euro. Bei mehreren Minijobs dürfen die Arbeitsverdienste zusammengerechnet nicht mehr als 400 Euro betragen. Die Minijobs müssen durch den Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Im Regelfall zahlen Studierende keine Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber führt pauschal insgesamt 25% an die Minijob-Zentrale ab. Beachten Sie, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dem Verdienst hinzugerechnet werden. Das bedeutet: Bei 400 Euro Monatsverdienst plus Weihnachtsgeld in Höhe von nur einem Euro ist die 400-Euro-Grenze überschritten!
Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten
Wie Minijob, jedoch führt der Arbeitgeber pauschal insgesamt 12% an die Minijob-Zentrale ab.
Mehr als geringfügige Beschäftigung
Wenn Sie regelmäßig mehr als 400 Euro pro Monat verdienen, werden Steuern fällig und Sie müssen eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Solange das zu versteuernde jährliche Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag (2010: 8.004 Euro) bleibt, erhalten Sie die einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an, wenn Studierende nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Rentenversicherungspflicht besteht dagegen. Je nach Höhe des Lohns steigt der Rentenbeitrag des Arbeitnehmers gleitend auf den vollen Beitragsanteil von max. 9,95% bei einem Verdienst von 800 Euro, während der Arbeitgeber von 400,01 bis 800 Euro immer 9,95% zahlt.
Jobben in den Semesterferien
Studierende, die in den Semesterferien jobben, sind steuerpflichtig und müssen eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Solange das zu versteuernde jährliche Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag (2010: 8.004 Euro) bleibt, erhalten Sie die einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an, solange die Arbeit ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit begrenzt ist. Auch die Rentenversicherung bleibt beitragsfrei, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.
Sollten Sie eine andere als die hier beschriebenen Tätigkeiten aufnehmen, sind Sie im Zweifel wie ein normaler Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenpflichtig. Weitere Infos gibt es hier:
Ein weiterer Punkt ist beim Thema Jobben zu beachten: Je nach zeitlichem Umfang, Lohnhöhe und Art der Arbeit werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Zudem kann der eigene Verdienst Auswirkungen auf die Höhe der BAföG-Förderung und auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag der Eltern haben, wenn er gewisse Grenzwerte überschreitet. Die Materie ist – wie in der deutschen Bürokratie üblich – so komplex, dass eine detaillierte Darstellung hier unmöglich ist. Deshalb hier nur die wichtigsten Infos.
Steuern und Abgaben für Studentenjobs im Überblick:
Geringfügige Beschäftigung (400 Euro-Job, Minijob)
Eine regelmäßige Beschäftigung mit einem Monatsentgelt von insgesamt nicht mehr als 400 Euro. Bei mehreren Minijobs dürfen die Arbeitsverdienste zusammengerechnet nicht mehr als 400 Euro betragen. Die Minijobs müssen durch den Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Im Regelfall zahlen Studierende keine Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber führt pauschal insgesamt 25% an die Minijob-Zentrale ab. Beachten Sie, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dem Verdienst hinzugerechnet werden. Das bedeutet: Bei 400 Euro Monatsverdienst plus Weihnachtsgeld in Höhe von nur einem Euro ist die 400-Euro-Grenze überschritten!
Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten
Wie Minijob, jedoch führt der Arbeitgeber pauschal insgesamt 12% an die Minijob-Zentrale ab.
Mehr als geringfügige Beschäftigung
Wenn Sie regelmäßig mehr als 400 Euro pro Monat verdienen, werden Steuern fällig und Sie müssen eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Solange das zu versteuernde jährliche Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag (2010: 8.004 Euro) bleibt, erhalten Sie die einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an, wenn Studierende nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Rentenversicherungspflicht besteht dagegen. Je nach Höhe des Lohns steigt der Rentenbeitrag des Arbeitnehmers gleitend auf den vollen Beitragsanteil von max. 9,95% bei einem Verdienst von 800 Euro, während der Arbeitgeber von 400,01 bis 800 Euro immer 9,95% zahlt.
Jobben in den Semesterferien
Studierende, die in den Semesterferien jobben, sind steuerpflichtig und müssen eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Solange das zu versteuernde jährliche Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag (2010: 8.004 Euro) bleibt, erhalten Sie die einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an, solange die Arbeit ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit begrenzt ist. Auch die Rentenversicherung bleibt beitragsfrei, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.
Sollten Sie eine andere als die hier beschriebenen Tätigkeiten aufnehmen, sind Sie im Zweifel wie ein normaler Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenpflichtig. Weitere Infos gibt es hier:

