Studienarten
Berufsakademien bieten eine Mischung aus Studium und Berufspraxis
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© giftgruen / Photocase.com
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Auch an den Studienakademien hat der Bachelor of Engineering Einzug gehalten; die Angleichung der Studienabschlüsse an den unterschiedlichen Hochschularten ist damit komplett. Hochschulrechtlich sind die akkreditierten Bachelorabschlüsse der Berufsakademien im dualen Studium denen von Universitäten und Fachhochschulen gleichgestellt.
Typisch BA
Ein eigenes Markenzeichen haben die Berufsakademien aber auch weiterhin - ihre Praxis- und Berufsorientierung. Akademische Lehre und betriebliche Ausbildung rangieren bei dem dreijährigen Studium an einer Berufsakademie seit jeher gleichberechtigt nebeneinander. Jeweils vierteljährlich wechseln die Phasen vom Lernort Studienakademie zum Lernort Betrieb, der Studierende ist gleichzeitig auch vollwertiger Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz.
Die Entwicklung steht in den letzten Zügen
Die Zulassungsvoraussetzungen an den Berufsakademien sind (noch) nicht bundeseinheitlich geregelt und können immer noch von Bundesland zu Bundesland variieren. Der Bologna-Prozess macht aber auch hier eine Angleichung notwendig, die momentan in vollem Gange ist, aber schon bald vollständig abgeschlossen sein wird.
Auf jeden Fall erhält man einen Studienplatz an der Berufsakademie, wenn man die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife besitzt. Unter bestimmten Voraussetzungen und nach Prüfungen können an manchen BAs sogar besonders qualifizierte Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden.
Nur bei den Abschlüssen gibt es inzwischen keine Unterschiede mehr. Sind die Bachelorabschlüsse der Berufsakademien akkreditiert, werden sie bundesweit anerkannt und haben denselben Stellenwert wie die Bachelorabschlüsse aller anderen deutschen Hochschulen. Sie berechtigen somit auch zum Weiterstudium und zum Erwerb eines Mastertitels und können letztlich sogar bis zur Promotion führen. Die Bologna-Beschlüsse machen es möglich: Gleiches Recht für alle!
Typisch BA
Ein eigenes Markenzeichen haben die Berufsakademien aber auch weiterhin - ihre Praxis- und Berufsorientierung. Akademische Lehre und betriebliche Ausbildung rangieren bei dem dreijährigen Studium an einer Berufsakademie seit jeher gleichberechtigt nebeneinander. Jeweils vierteljährlich wechseln die Phasen vom Lernort Studienakademie zum Lernort Betrieb, der Studierende ist gleichzeitig auch vollwertiger Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz.
Die Entwicklung steht in den letzten Zügen
Die Zulassungsvoraussetzungen an den Berufsakademien sind (noch) nicht bundeseinheitlich geregelt und können immer noch von Bundesland zu Bundesland variieren. Der Bologna-Prozess macht aber auch hier eine Angleichung notwendig, die momentan in vollem Gange ist, aber schon bald vollständig abgeschlossen sein wird.
Auf jeden Fall erhält man einen Studienplatz an der Berufsakademie, wenn man die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife besitzt. Unter bestimmten Voraussetzungen und nach Prüfungen können an manchen BAs sogar besonders qualifizierte Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden.
Nur bei den Abschlüssen gibt es inzwischen keine Unterschiede mehr. Sind die Bachelorabschlüsse der Berufsakademien akkreditiert, werden sie bundesweit anerkannt und haben denselben Stellenwert wie die Bachelorabschlüsse aller anderen deutschen Hochschulen. Sie berechtigen somit auch zum Weiterstudium und zum Erwerb eines Mastertitels und können letztlich sogar bis zur Promotion führen. Die Bologna-Beschlüsse machen es möglich: Gleiches Recht für alle!

