Sonderbereiche
Das Studium des Patentingenieurwesens
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© Carlos Santa Maria / Fotolia, petzi / Photocase, Sílvia Antunes / Fotolia
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Man stelle sich vor, man hätte nach langen Jahren der Forschung und des Experimentierens endlich das Perpetuum Mobile erfunden. Also eine Konstruktion, die – einmal in Gang gesetzt – für immer in Bewegung bleibt, ohne dass man Energie zuführen muss. Okay, so ein Ding ist natürlich technisch unmöglich, aber angenommen, man hat es trotzdem geschafft, dann möchte man als glücklicher Erfinder doch auch der alleinige Schöpfer des Ganzen bleiben und in Zukunft wirtschaftlich davon profitieren.
Diesen Schutz für technische Erfindungen regeln national und weltweit die Patentämter. Sie prüfen, registrieren und schützen. Bei innovativer Technik gibt es dann Patente und Gebrauchsmuster, bei neuen Produkten Markennamen und bei tollem Design Geschmacksmuster.
Diese Vorgänge haben natürlich eine stark juristische Komponente und nicht umsonst gibt es Patentanwälte und Patentassessoren, die Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes beraten und sich beim Deutschen Patentamt um die Sicherung der entsprechenden Rechte kümmern. Da Erfindungen, Neuerungen und Anwendungsfelder aber immer komplexer werden, ist es neben guten Rechtskenntnissen auch erforderlich, die technischen Zusammenhänge zu verstehen, um den Grad der Innovation beurteilen zu können. Hier wird's kompliziert und hier kommen die Patentingenieure ins Spiel. Sie recherchieren, beurteilen und managen Patente, aber sie bereiten auch Patentanmeldungen vor und verfolgen deren Umsetzung.
Ein Patent auf Technik
Das Wort Patent stammt aus dem Lateinischen, patens, patentis, und bedeutet „offen darliegend“. Das macht ziemlich gut deutlich, was mit der Vergabe eines Patents erreicht werden soll. Der Erfinder kann Nachahmungen verbieten lassen und die Erfindung liegt „offen“ beim Patentamt, sodass jeder die Erkenntnisse nutzen kann – gegen Bezahlung natürlich. Zudem ist ein Patent zeitlich (20 Jahre) und örtlich (national) beschränkt.
Wie schon angedeutet, der entscheidende Faktor bei einer Patentvergabe ist die Beurteilung der neuen Erfindung oder Technik. „Patentwürdig oder nicht?“, lautet die Gretchenfrage und die können nur Patentingenieure und Patentanwälte beantworten. Schließlich kann es sich hier um eine neue Lithium-Ionen-Batterie für Elektroautos handeln, um einen Super-Universal-Dübel für einfache Wandmontagen, um einen komplizierten Programmier-Code für wichtige Software oder um ein effektives Impfserum gegen Malaria.
Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Informatik, Biotechnologie, Medizintechnik, Elektronik – in einer Industriegesellschaft gibt es tagtäglich massenhaft Technikinnovationen, aber nicht massenhaft Patente. Darum müssen Patentingenieure viel recherchieren und Datenbanken durchwühlen um herauszufinden, ob technische Neuerungen, die zum Patent angemeldet werden sollen, wirklich einzigartig sind.
Kleines Angebot – große Nachfrage
Das Angebot an eigenständigen Studiengängen des Patentingenieurwesens ist in Deutschland bislang noch sehr überschaubar. Nur die Fachhochschule Amberg-Weiden in der Nähe von Nürnberg bietet diesen Studiengang derzeit an. Diese Einzelkämpferrolle der Hochschule in der Oberpfalz hängt nicht mit der mangelnden Nachfrage seitens der Arbeitgeber zusammen – im Gegenteil: In Deutschland arbeiten mehrere Tausend aktive Patentingenieure – sondern eher mit der traditionell nicht fest geregelten Ausbildung in diesem Bereich.
Viele Patentingenieure absolvieren an Universitäten oder Fachhochschulen ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches (Grund-)Studium und qualifizieren sich - nach einem Jahr Berufspraxis - mit einem dreijährigen Zusatzstudium im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes für die Welt der Patente.
Sehr zielorientiert, wie in Amberg-Weiden, kann man es in acht Semestern zum Patentingenieur bringen. Zu Beginn des Studiums werden die natur- und ingenieurtechnischen Grundlagen serviert, hinzu kommen aber auch schon juristische und betriebswirtschaftliche Aspekte des Patentwesens. So belegt man in den ersten drei Semestern Seminare und Vorlesungen zu Elektrotechnik, Mathematik, Informatik, Werkstofftechnik und Chemie, aber auch zu internationalem sowie deutschem Patentrecht, Managementtechnik und praxisorientierter Betriebswirtschaft. Von Semester vier bis acht wird's spezieller. Besonders intensiv und interdisziplinär geht es nun noch mal um Technische Produktentwicklung und Verfahrenstechnik, Mikrocomputer- und Digitaltechnik, Automatisierungs- und Systemtechnik, gewerblichen Rechtsschutz, Rechtsschutz für nicht-technische Leistungen, Patentmanagement, Recherchetechniken, F&E-Controlling und Marketing. Auch Labor-Projekte und Industriepraktika sind nun fester Bestandteil des Stundenplans.
Ingenieure vor Gericht
Im späteren Job treffen sich dann die Berufe und Berufsbezeichnungen Patentingenieur, Patentassessor und Patentanwalt. Für letztere Titel muss man ebenfalls den erfolgreichen Abschluss eines naturwissenschaftlich-technischen Studiums vorweisen können, um dann mit einer Patentanwaltsausbildung zu beginnen. Diese ist natürlich stark juristisch ausgerichtet, stellt aber auch das erklärte Weiterbildungsziel vieler Patentingenieure nach einigen Jahren der beruflichen Praxis dar. Das macht Sinn, denn die Befugnisse der Patentingenieure bei Rechtsangelegenheiten sind stark eingeschränkt. Sachverhalte prüfen ist erlaubt, Vertragsunterzeichnungen oder Rechtsstreitigkeiten obliegen allerdings den Patentanwälten. Und so erscheinen dann viele Ingenieure irgendwann vor Gericht - allerdings nicht als Angeklagte, sondern als patente Anwälte.
Diesen Schutz für technische Erfindungen regeln national und weltweit die Patentämter. Sie prüfen, registrieren und schützen. Bei innovativer Technik gibt es dann Patente und Gebrauchsmuster, bei neuen Produkten Markennamen und bei tollem Design Geschmacksmuster.
Diese Vorgänge haben natürlich eine stark juristische Komponente und nicht umsonst gibt es Patentanwälte und Patentassessoren, die Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes beraten und sich beim Deutschen Patentamt um die Sicherung der entsprechenden Rechte kümmern. Da Erfindungen, Neuerungen und Anwendungsfelder aber immer komplexer werden, ist es neben guten Rechtskenntnissen auch erforderlich, die technischen Zusammenhänge zu verstehen, um den Grad der Innovation beurteilen zu können. Hier wird's kompliziert und hier kommen die Patentingenieure ins Spiel. Sie recherchieren, beurteilen und managen Patente, aber sie bereiten auch Patentanmeldungen vor und verfolgen deren Umsetzung.
Ein Patent auf Technik
Das Wort Patent stammt aus dem Lateinischen, patens, patentis, und bedeutet „offen darliegend“. Das macht ziemlich gut deutlich, was mit der Vergabe eines Patents erreicht werden soll. Der Erfinder kann Nachahmungen verbieten lassen und die Erfindung liegt „offen“ beim Patentamt, sodass jeder die Erkenntnisse nutzen kann – gegen Bezahlung natürlich. Zudem ist ein Patent zeitlich (20 Jahre) und örtlich (national) beschränkt.
Wie schon angedeutet, der entscheidende Faktor bei einer Patentvergabe ist die Beurteilung der neuen Erfindung oder Technik. „Patentwürdig oder nicht?“, lautet die Gretchenfrage und die können nur Patentingenieure und Patentanwälte beantworten. Schließlich kann es sich hier um eine neue Lithium-Ionen-Batterie für Elektroautos handeln, um einen Super-Universal-Dübel für einfache Wandmontagen, um einen komplizierten Programmier-Code für wichtige Software oder um ein effektives Impfserum gegen Malaria.
Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Informatik, Biotechnologie, Medizintechnik, Elektronik – in einer Industriegesellschaft gibt es tagtäglich massenhaft Technikinnovationen, aber nicht massenhaft Patente. Darum müssen Patentingenieure viel recherchieren und Datenbanken durchwühlen um herauszufinden, ob technische Neuerungen, die zum Patent angemeldet werden sollen, wirklich einzigartig sind.
Kleines Angebot – große Nachfrage
Das Angebot an eigenständigen Studiengängen des Patentingenieurwesens ist in Deutschland bislang noch sehr überschaubar. Nur die Fachhochschule Amberg-Weiden in der Nähe von Nürnberg bietet diesen Studiengang derzeit an. Diese Einzelkämpferrolle der Hochschule in der Oberpfalz hängt nicht mit der mangelnden Nachfrage seitens der Arbeitgeber zusammen – im Gegenteil: In Deutschland arbeiten mehrere Tausend aktive Patentingenieure – sondern eher mit der traditionell nicht fest geregelten Ausbildung in diesem Bereich.
Viele Patentingenieure absolvieren an Universitäten oder Fachhochschulen ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches (Grund-)Studium und qualifizieren sich - nach einem Jahr Berufspraxis - mit einem dreijährigen Zusatzstudium im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes für die Welt der Patente.
Sehr zielorientiert, wie in Amberg-Weiden, kann man es in acht Semestern zum Patentingenieur bringen. Zu Beginn des Studiums werden die natur- und ingenieurtechnischen Grundlagen serviert, hinzu kommen aber auch schon juristische und betriebswirtschaftliche Aspekte des Patentwesens. So belegt man in den ersten drei Semestern Seminare und Vorlesungen zu Elektrotechnik, Mathematik, Informatik, Werkstofftechnik und Chemie, aber auch zu internationalem sowie deutschem Patentrecht, Managementtechnik und praxisorientierter Betriebswirtschaft. Von Semester vier bis acht wird's spezieller. Besonders intensiv und interdisziplinär geht es nun noch mal um Technische Produktentwicklung und Verfahrenstechnik, Mikrocomputer- und Digitaltechnik, Automatisierungs- und Systemtechnik, gewerblichen Rechtsschutz, Rechtsschutz für nicht-technische Leistungen, Patentmanagement, Recherchetechniken, F&E-Controlling und Marketing. Auch Labor-Projekte und Industriepraktika sind nun fester Bestandteil des Stundenplans.
Ingenieure vor Gericht
Im späteren Job treffen sich dann die Berufe und Berufsbezeichnungen Patentingenieur, Patentassessor und Patentanwalt. Für letztere Titel muss man ebenfalls den erfolgreichen Abschluss eines naturwissenschaftlich-technischen Studiums vorweisen können, um dann mit einer Patentanwaltsausbildung zu beginnen. Diese ist natürlich stark juristisch ausgerichtet, stellt aber auch das erklärte Weiterbildungsziel vieler Patentingenieure nach einigen Jahren der beruflichen Praxis dar. Das macht Sinn, denn die Befugnisse der Patentingenieure bei Rechtsangelegenheiten sind stark eingeschränkt. Sachverhalte prüfen ist erlaubt, Vertragsunterzeichnungen oder Rechtsstreitigkeiten obliegen allerdings den Patentanwälten. Und so erscheinen dann viele Ingenieure irgendwann vor Gericht - allerdings nicht als Angeklagte, sondern als patente Anwälte.

