Sprachtechnologie und Fremdsprachendidaktik/ Language Technology and Foreign Language Learning and Teaching
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an der Justus-Liebig-Universität Gießen
Sprache: Deutsch
1 Standort
1 Ansprechpartner
Auf einen Blick
Start / 12.10.2026 (Winter)
Bewerbung bis /
Dauer4 Semester
StudienformVollzeit
ZulassungKeine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
AbschlussMaster
Überblick
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Das macht den Studiengang Sprachtechnologie und Fremdsprachendidaktik/ Language Technology and Foreign Language Learning and Teaching aus
Im Detail
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Erfahre mehr über Sprachtechnologie und Fremdsprachendidaktik/ Language Technology and Foreign Language Learning and Teaching an der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der forschungsnahe Studiengang richtet sich an Interessenten, die das Sprachenlernen der Zukunft mitgestalten wollen. Hierbei geht es Konzeptionierung und Evaluierung digitaler Lernumgebungen, die effektive Kombinierung von Lehrmaterial, Methoden und Technologien oder die Integration sprachtechnologischer Verfahren in hypermediale Lernsoftware.
Am Studiengang sind mehrere Fachgebiete beteiligt, wie Anglistische, Germanistische, Romanistische und Slavistische Sprachwissenschaft, Türkische Linguistik, Deutsch als Fremdsprache, Computerlinguistik und Texttechnologie.
Zulassung
Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Start des Studiums: nur Wintersemester
Zulassungsinformationen: Für die Zulassung ist der Abschluss in einem Bachelor-Studiengang an einer Hochschule oder ein als gleichwertig anerkannter akademischer Abschluss erforderlich. Das bisherige Studium muss ein fachliches Profil aufweisen, das eine Grundlage für die Aufnahme des Studiums im gewählten Studiengang ist. Die Entscheidung über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen zum Masterstudiengang sowie über Ausnahmen erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Zudem sind bestimmte Sprachvoraussetzungen nachzuweisen. Informationen zu allen Studienvoraussetzungen: www.uni-giessen.de/cms/mug/7/findex36.html/7_36_05_5_SuF
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist außerdem ein Aufnahmegespräch, das vor einer vom Prüfungsausschuss bestellten Aufnahmekommission stattfindet.
Der Bewerber/die Bewerberin wird mit einer Frist von zwei Wochen zum Aufnahmegespräch geladen. Das Aufnahmegespräch muss innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist stattfinden.
Abschluss erstes Hochschulstudium: Bachelor/Bakkalaureus, einschlägiger Bachelorabschluss (oder ein als gleichwertig anerkannter akademischer Abschluss)
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